- Die SRG IT & Marketing GmbH, im Folgenden „Agentur“ genannt, erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern, sohin auch freischaffenden Personen oder Personen mit eigenem Vermarktungspotenzial bzw. öffentlich exponierten Personen (z.B. Sportler, Prominente, Künstler oder sonstige Personen mit relevanter Außenwirksamkeit) anwendbar.
- Die Agentur erbringt Dienstleistung grundsätzlich nicht gegenüber von Verbrauchern oder Personen ohne unternehmerischen Charakter. Sollte ein Verbraucher im Zuge eines Leistungsbedarfs an die Agentur herantreten, so hat er dies ohne Zweifel zur Kenntnis zu bringen.
- Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
- Die AGB werden einem jeden Kunden vor einer etwaigen Geschäftsbeziehung im Zuge der Angebotslegung via Link zur Onlineversion auf der Unternehmenswebsite zur Kenntnis gebracht. Änderungen oder gänzlich neue Versionierungen bringt die Agentur dem Kunden elektronisch via E-Mail zur Kenntnis. Änderungen der AGB gegenüber bestehenden Kunden gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten Punkten der AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Änderungen an den AGB ersetzen, nach Kenntnisnahme des Kunden, zur Gänze die zuvor gültige Fassung der AGB und alle damit verbundenen Ansprüche.
- Allfällige Bestandteile von Geschäftsbedingungen des Kunden, die dem allgemeinen Gebaren der Agentur widersprechen würden, werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde.
- Setzt der Kunde bei Verlautbarung der AGB eine Handlung, die auf die Annahme des Angebots oder eine Weiterführung des bestehenden Auftrags schließen lässt, wird dies als Zustimmung zu den AGB erachtet. Jedenfalls werden die AGB durch Übermittlung der Auftragsbestätigung oder Bezahlung einer Rechnung zum Gegenstand des Kaufvertrages, sofern bis dahin oder im Rahmen der Frist der Auftragsbestätigung, nicht einzelnen Inhalten widersprochen wurde.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder ihnen widersprochen werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die deren Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
- Die Angebote der Agentur sind immer freibleibend und unverbindlich bis zu dem Zeitpunkt zudem die Agentur, durch Übermittlung der Angebotsbestätigung, den Auftrag annimmt.
- Angebote der Agentur, welche nicht im Rahmen eines Retainers (Betreuungspauschale) oder als Pauschale bzw. in der Einheit „pauschal“ angeboten werden, sind Schätzungen nach bestem Wissen und Gewissen. Das finale Honorar richtet sich nach dem Ausmaß der tatsächlich bezogenen Leistung (z.B.: Stunden). Die Agentur wird den Kunden proaktiv informieren, sobald das initiale Angebot überschritten wird. Dies betrifft besonders den Bereich Programmierung, Suchmaschinen Optimierung, Design und Beratung.
- Soweit in diesem Vertrag, oder in anderen Dokumenten der Agentur, auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
- Die Agentur erklärt, dass sie sich nur im Rahmen ihres gemeldeten Gewerbes zum Zeitpunkt des Geschäftsgebarens als verantwortlich betrachtet und der Kunde erkennt dies ausdrücklich an.
- Die Agentur erklärt, dass sie zu keinem Zeitpunkt die Rolle eines, IT-Beraters, Datenschutzbeauftragten, Rechtskundigen/Rechtsanwalt, Steuerberater, Förderberater, Unternehmensberaters oder sonstigen Beraters einnimmt oder beabsichtigt als ein solcher ähnlicher Dienstleister aufzutreten und/oder wahrgenommen zu werden. In diesem Bezug distanziert sich die Agentur ebenso von jeder fachlichen Verantwortlichkeit in diesem Bezug. Der Kunde erkennt dies zu 100% an und wird die Agentur nicht in Zusammenhang mit den oben genannten Bereichen beanspruchen oder auf Basis vorher ergangenen Verhaltens belangen.
II. PPC, SMM, Drittanbieter und Accounts
- Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media“ und “Werbekanälen” oder “Plattformen” (z.B. Meta, LinkedIn, TikTok, Bing, Google, im Folgenden kurz: „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen, zu entfernen oder Accounts zu sperren.
- Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten, die ihr Vorgehen begründen. Es besteht daher das, von der Agentur nicht kalkulierbare, Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden und dadurch auch Accounts kurzfristig oder permanent gesperrt werden/bleiben.
- Die Agentur wird im Rahmen der beauftragten Dienstleistung, abhängig von deren Umfang, daran arbeiten etwaige Sperren wieder aufzuheben und mit dem dementsprechenden Support zu interagieren.
- Die Agentur arbeitet grundsätzlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf welche sie keinen Einfluss hat und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Es besteht keinerlei Garantie oder Gewähr seitens der Agentur, dass Werbeanzeigen des Kunden von Seiten der Anbeiter akzeptiert werden. Der Kunde erkennt an, dass es der Agentur nicht möglich ist vorherzusagen, ob Anzeigen ausgeliefert werden und in welchem Maße das passiert.
- Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der Anbieter einzuhalten.
- Die Betreuung eines Einspruchs gegen eine, seitens der Anbieter, getroffene Maßnahme gegen den Kunden, ist in der Betreuung durch die Agentur nicht inkludiert. In diesem Fall verweist die Agentur entschieden auf die Konsultation eines qualifizierten Rechtsbeistandes. Sollte es im Rahmen des Supports möglich sein eine Sperrung oder dergleichen mit dem Anbieter aufzuheben, so wird die Agentur dies tun. Es besteht keinerlei Gewähr auf einen positiven Erfolg.
- In der Regel werden die Kampagnen des Kunden durch Management-Accounts (z.B. Facebook Business Manager oder Google Ads Verwaltungskonto) verwaltet oder andere Drittanbieter-Tools (HubSpot, Hootsuite, oder ähnliche Tools) eingesetzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Verwaltung der eigenen Kampagnen über derartige Tools durch die Agentur durchführen zu lassen.
- Im Rahmen der Nutzung dieser Accounts ist der Kunde verpflichtet die Nutzung etwaiger Tools in deiner Datenschutzdokumentation zu würdigen. Die Agentur verweist in ihrem allgemeinen Gebaren auf die eigenen Datenschutzbestimmungen.
- Die Art und Weise, wie die Agentur die Optimierung und Betreuung durchführt, bleibt zur Gänze der Agentur überlassen. Die von der Agentur eingesetzten Managemen-Accounts oder Tools sind und verbleiben im Besitz der Agentur.
- Der Kunde hat der Agentur zu Beginn der Betreuung sämtliche Administratorrechte zu gewähren bzw. die Management Accounts der Agentur „einzuladen“ und mit den entsprechenden Rechten auszustatten.
- Die Agentur fungiert als Bearbeiter dieses Accounts, der dem Kunden Einsicht und Rechte in jenem Umfang gewährt, welcher für die Auftragserfüllung notwendig sind (zum Beispiel zur Einrichtung von Zahlungsmethoden; Stoppen von Kampagnen usw.).
- Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Inhalte in den Accounts, referenzierte Webseiten, sowie Angaben über Produkte und Dienstleistungen, zu jeder Zeit richtig und wahrheitsgemäß sind und nicht gegen die Rechte Dritter oder gegen die Auflagen der Anbieter verstoßen wird.
- Die Agentur hält sich schad- und klaglos am Kunden, in Bezug auf die rechtliche Beanspruchung seitens der Anbieter oder Dritter, welche im Zusammenhang mit der Betreuung des Kunden und dessen medialem Auftritt auf den Plattformen der Anbieter stehen.
- Der Kunde bezahlt die Agentur je nach Vereinbarung für die ordnungsgemäße Betreuung, die konstante Weiterentwicklung oder fortlaufende Optimierung der Kampagnen, welche sich über Management-Accounts oder direkt in der Accountverwaltung des jeweiligen Anbieters steuern lassen.
- Ab Beendigung einer laufenden Betreuung eines Accounts verzichtet der Kunde auf jegliche Gewährleistung oder Ausbesserung in Bezug auf Mängel und hält die Agentur gegenüber jeglicher Beanspruchung schadlos – eine gesonderte schriftliche Erklärung seitens des Kunden ist NICHT erforderlich, wonach der Verzicht auf Forderungen jeglicher Art mit dem Zeitpunkt der Beendigung der einher geht.
- Der Kunde ist selbst verantwortlich nach Beendigung der Betreuung sämtliche Zugänge der Agentur aus seinen Systemen zu löschen, zu deaktivieren oder Zugangsdaten zu ändern.
- Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt der Agentur den Zugriff an den betreuten Accounts zu entziehen oder deren Rechte in einer Art einzugrenzen, sodass es der Agentur nicht mehr in der Lage ist ihre Betreuung ordnungsgemäß durchzuführen.
- Sollte durch Tätigkeiten (z.B.: Zugriffsentzug, Sperre, usw.) des Kunden oder des Anbieters, die Erbringung der vereinbarten Leistungen bzw. Betreuung verwehrt werden, stellt dies keine Honorarschmälerung da. Falls nicht anders vereinbart wird das vereinbarte Honorar wird bis zu dem Inkrafttreten der Kündigung verrechnet.
- Die Agentur behält sich das Recht vor, untersagte, illegale oder offensichtlich widrige Kampagnen oder Kampagneninhalte, die zu einem wirtschaftlichen oder sonstigen Nachteil der Agentur führen können, abzulehnen. Sollte durch Täuschung ein solcher Umstand herbeigeführt werden, behält sich die Agentur das Recht vor, die Kampagne vor Ende der Laufzeit zu beenden und das dafür vorgesehene Honorar einzubehalten.
- Alle Daten, welche durch die Nutzung dritter Plattformen (i.e. Facebook, Google, LinkedIn, usw. uÄ.) im Zuge der Betreuung durch die Agentur, erhoben oder verarbeitet wurden, dürfen seitens der Agentur, zu statistischen, wissenschaftlichen oder kommerziellen Zwecken verwendet, gespeichert, dokumentiert und ausgewertet, sowie in sämtlichen Anwendungsmöglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden, auch, wenn es sich bei einer Nutzung um eine direkte oder indirekte Wertschöpfung zu einem monetär hinterlegten Zweck handeln sollte. Der Kunde hat dabei zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf Abgeltung, Provision oder sonstige monetäre Würdigung mit in diesem Zuge erhobenen und verwerteten Daten.
III. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potenzielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gelten nachstehende Regelungen:
- Der potenzielle Kunde erkennt an, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl sie selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
- Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile, ohne Zustimmung der Agentur, ist dem potenziellen Kunden auf Grund des Urheberrechtsgesetzes ohne entsprechende Entlohnung nicht gestattet.
- Das Konzept enthält darüber hinaus technische, vermarktungsrelevante oder effizienzsteigernde Ansätze oder Ideen, welche keine Schöpfungshöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als initialer Schaffungsprozess alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung der Vermarktungsstrategie, technischen Lösung, Geschäftsmodells oder Ähnlichen definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und dem Konzept bzw. Idee ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee, im Sinne dieser Vereinbarung, werden insbesondere Werbeschlagwörter, Markennamen, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Animationen, Storyboards, Werbemittel, Wireframes, funktionale Spezifikationen, technische Lösungsansetzte usw. angesehen.
- Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, die von der Agentur, im Rahmen des Konzeptes, präsentierten Inhalte, außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages, wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
- Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf welche er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung aller Beweismittel, welche eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
- Im gegenteiligen Fall, gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
- Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein. Maßgeblich für die Entschädigung ist eine Abgeltung des bisher geleisteten Stundenaufwands auf Basis eines Stundenhonorars in der Höhe von 140,00 EUR.
- Verwendet der Kunde die Ideen der Agentur als Basis für weitere Kreationen oder direkt ohne vorher Entschädigung zu leisten, hat die Agentur das Recht eine Pönale in der Höhe von 5.000,00 EUR in Rechnung zu stellen.
IV. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflicht des Kunden
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Protokoll, dem Leistungsangebot und der dazu gehörigen Leistungsbeschreibung (z.B.: Angebotsunterlagen, Lastenheft, Pflichtenheft). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
- Nachdem der Kunde das Angebot seitens der Agentur erhalten hat, hat er dieses zur Annahme im dafür vorgesehenen Bereich zu unterfertigen – dies ist als sofortige Angebotsannahme zu werten.
- Als Annahme gilt auch, wenn der Kunde eine konkludente Handlung, wie in etwa die Teilnahme an Workshops, Vereinbarung von Meetings, Leistung von Zahlungen (auch Anzahlung und Teilzahlung), initiieren der Übergabe bzw. Übernahme Aufgabenbereichen von internen Teams oder vorherigen Dienstleistern, Übermittlung von Unterlagen oder sonstiger mit dem Auftrag in Zusammenhang stehender Handlungen (im speziellen Accounts bzw. Zugänge zu Kundensystemen oder Kundenzugängen zu Drittsystemen), unternimmt. und der daraufhin übermittelten Auftragsbestätigung oder Rechnung nicht im Rahmen der Frist widerspricht.
Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn der Kunde eine konkludente Handlung vornimmt. Konkludente Handlungen können beispielsweise sein:
- Die Teilnahme an von uns angebotenen Workshops oder Schulungen.
- Das Vereinbaren von Meetings oder Beratungsterminen.
- Die Leistung von Zahlungen, einschließlich Anzahlungen oder Teilzahlungen im Zusammenhang mit dem Auftrag.
- Das Initiieren der Übernahme von Aufgabenbereichen von internen Teams oder vorherigen Dienstleistern.
- Die Übermittlung von relevanten Unterlagen oder Informationen.
- Das Erteilen von Zugriffsberechtigungen zu Kunden- oder Drittsystemen, die für die Ausführung des Auftrags notwendig sind.
Diese Handlungen werden als ausdrückliche Zustimmung zur Annahme des Angebots und als Vertragsbestätigung betrachtet. Die Parteien erklären sich hiermit einverstanden, dass keine zusätzlichen schriftlichen Verträge erforderlich sind, sobald eine solche konkludente Handlung erfolgt ist.
- Grundsätzlich gelten mündliche getätigte Beauftragungen in gleichem Maße, welche die Agentur sofern möglich mittels Videoaufzeichnung dokumentiert. Sofern keine schriftlichen Bestätigungen oder mündlichen Aufzeichnungen vorhanden sind, gilt einvernehmlich ein konkludentes Kundenverhalten in Bezug auf das Rechnungsgebaren als akzeptierte Zustimmung seitens des Kunden. Da die Agentur eine Verrechnung nur nach erteilter Auftragsbestätigung, schriftlich oder mündlich, vornimmt, gilt das dazu gehörige letzte Angebot gegenüber dem Kunden als das jeweilige gültige für das zukünftige Auftragsgebaren.
- Nach erfolgreicher Annahme des Angebots und gegebenenfalls der Angebotsunterlagen, behält sich die Agentur das Recht vor, das Angebot zur Annahme des Auftrags zu unterzeichnen. Gemäß österreichischem Vertragsrecht besteht grundsätzlich kein Rücktrittsrecht, es sei denn, ein solches Rücktrittsrecht wurde ausdrücklich und schriftlich im Angebot festgehalten
- Alle Leistungen der Agentur (Entwürfe, Designs, Wireframes, Konzepte, Strategiepaper, Creatives, etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist, ohne Rückmeldung des Kunden, gelten sie als vom Kunden genehmigt.
- Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, welche für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
- Der Kunde hat die Agentur durch laufende Kommunikation ab Beginn der Zusammenarbeit über sämtliche Parameter im Rahmen der Mitwirkungspflicht zu informieren und jegliche Tätigkeit zu unterlassen, die zu einer Verzögerung des Auftrags/Leistungsvereinbarung führen könnten. Hierzu zählt ebenso die lückenlose Beantwortung von Nachfragen seitens der Agentur.
- Der Kunde wird der Agentur, alle für deren Arbeit erforderlichen oder dienlichen Daten, Informationen und Unterlagen über Marketingziele, Märkte und Produkte, sofern vorhanden, zeitgerecht und vollständig zur Verfügung stellen. Die Agentur verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung derselben.
- Der Kunde wird allenfalls im Vertrag vorgesehene Genehmigungen rechtzeitig erteilen, so dass der Arbeitsablauf der Agentur und ihrer Lieferanten und damit die gemeinsam fixierten Ziele nicht beeinträchtigt werden; Nicht oder verspätet erbrachte Genehmigungen können Mehrkosten verursachen.
- Ein Gegenrechnen der Aufwände des Kunden hinsichtlich Kommunikation oder sonstiger Dinge, gegenüber der Leistungen der Agentur ist jedenfalls unzulässig und kann nur im Einvernehmen mit der Agentur nach schriftlicher Anzeige erfolgen.
- Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Dies beinhaltet unter anderem ein erneutes Aufsetzen von Kampagnen, Änderungen in Grafiken, zusätzliche Revisionen, neue Funktionen, Änderungen nach bereits freigegebenen Unterlagen oder Ähnliches.
- Sollte im Zuge eines Auftrages eine Timeline bzw. Liefertermine vereinbart sein und durch die Agentur angeforderte und benötigte Unterlagen, sowie Freigaben bzw. Feedback nicht rechtzeitig geliefert werden, werden Liefertermine und Timeline ungültig. Der Kunde hat nach Erfüllung seiner Mitwirkung die Möglichkeit eine neue Timeline bzw. Liefertermine zu vereinbaren. Diese sind jedoch mindestens im doppelten Ausmaß, wie die durch den Kunden erfolgte Verzögerung, nach den initial vereinbarten Lieferterminen bzw Timeline. Siehe Weiteres in Punkt „Termine“
- Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur hält sich jedenfalls schad- und klaglos am Kunden im Falle einer Beanspruchung Dritter.
- Sollte der Kunde im Zuge des Auftrags den Einsatz von Drittanbieter-Software wünschen/beauftragen (Google Analytics, Facebook Pixel, Google Tag Manager, etc.), so wird die Agentur die Installation ausschließlich im Namen des Kunden durchführen. Dies bedeutet, dass sowohl der ordnungsgemäße Einsatz des Accounts, als auch die damit verbundenen Verpflichtungen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden liegen.
- Im besonderen Anwendungsfall sei ebenso darauf hingewiesen, dass die Verantwortlichkeit bei der Erstellung von Webseiten/Webshops durch Agentur oder dessen Subdienstleister, im Sinne Datenschutz, technischer und organisatorischer Maßnahmen, ebenso beim Kunden zu verorten ist. Der Kunde hat im Rahmen seiner Verpflichtungen alleinig sicherzustellen, dass die jeweilige Webseite/Webshop den rechtlich notwendigen Parametern entspricht. Unter den folgenden Links können die wichtigsten Elemente überprüft werden:
- https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/checkliste-cookies-webanalyse-webshop.html
- https://www.wko.at/service/k/innovation-technologie-digitalisierung/website-check.html
- Die Agentur haftet nach Erfüllung ihrer Warnpflicht durch diese AGB – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch Accounts oder Webseiten/Webshops oder sonstiger vom Kunden eingesetzter Software.
- Die Agentur haftet ebenfalls nicht in Belangen des Datenschutzes im Sinne technischer und organisatorischer Maßnahmen, sowie zum Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Bestandteile dessen Webseite/Plattformen/Accounts, sowie eingesetzter Software mit den aktuellen rechtlichen Vorgaben einhergehen und konform angewendet werden.
- Wird die Agentur oder der Kunde wegen einer solchen mutmaßlichen Rechtsverletzung, wie zuvor dargestellt, von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; Er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, welche ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
- Der Kunde kann die Betreuung durch die Agentur jederzeit pausieren – sogenannt “Pause”. Eine Pause dient dazu dem Kunden im Falle von Liquiditätsproblemen durch Flexibilität zu unterstützen, weswegen eine Pause jedenfalls bedeutet dass der Kunde sich in finanzieller Misslage befinden muss.
- Im Falle einer Pause stellt die Agentur jegliche Arbeiten und Betreuung mit Ablauf des vollen Kalendermonats ein und deaktiviert sämtliche Kampagnen.
- Dem Kunden ist es während einer Pause nicht gestattet, ohne Zustimmung der Agentur, Accounts und Kampagnen zu aktivieren oder weiterlaufen zu lassen.
- Aktiviert der Kunde Kampagnen selbstständig so wird die Betreuung automatisch wieder aufgenommen und die Agentur hat Anspruch auf das zuvor festgelegte Honorar.
- Wünscht der Kunde kein Aktivwerden der Agentur so wird nachfolgend auf die Modalitäten der Kündigung verwiesen.
V. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter / Provisionen
- Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen, sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Als Dritte gelten auch jene Anbieter von Medien, Plattformen, Werbenetzwerken, welche dem Kunden eine Reichweite und Werbepräsenz anbieten. Hierzu zählen sowohl gesetzliche und nicht-gesetzliche Organisationen, Vereine, Einzelpersonen oder auch andere Unternehmen aus dem In- und Ausland. Dem Kunden steht es frei, die Substitution einer Leistung durch einen konkreten Dritten gegenüber der Agentur zu untersagen, vorausgesetzt der Kunde benennt einen adäquaten Ersatz für diesen zu ersetzenden Dritten.
- Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
- Für Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
- Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen im Auftrag des Kunden beauftragt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur, sondern beschreiben dadurch eine direkte Geschäftsbeziehung.
- Insofern durch die Zusammenarbeit mit Drittanbietern Provisionen entstehen, so sind diese nicht Bestandteil des Verhältnisses zwischen Kunde und Agentur. Dritte, die Provisionen in ihrem ständigen Geschäftsgebaren gegenüber zukaufenden Agenturen anbieten, kalkulieren dies im Rahmen gängiger Agenturprovisionen.
- Durch die Agentur erzielte Provisionen, die auf diesem Wege erlangt werden, stehen zur Gänze der Agentur zu. Dem Kunden erwächst, im Falle, dass die Agentur Provisionen auf diesem Wege erhält, kein Anrecht auf Rabattierung oder jeglichen sonstigen monetären Anteil an diesen Provisionen.
- Leistungen, bei denen sich die Agentur an Dritten oder Software bedient, jedenfalls aber Leistungen, die mit Drittkosten verbunden sind, sind grundsätzlich und gänzlich von Provisionen ausgeschlossen. Die Vergabe an einen Drittanbieter steht der Agentur frei.
VI. Termine
- Als “Termine” gelten alle Ereignisse zu denen Kunde und Agentur im Rahmen der Auftragsabwicklung eine zeitliche Abhängigkeit zueinander vereinbart haben. Dies umfasst vereinbarte Calls, Vor-Ort-Treffen, Workshops, sowie aber auch Lieferungen, Abgaben und dergleichen.
- Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
- Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Werden seitens des Kunden, Termine oder Milestones von Kampagnen verschoben, welche den gesamten Leistungszeitraum ausdehnen oder verschieben, so kann die Agentur für die zusätzliche Leistungsdauer einen Teil der ursprünglichen Honorarnote auf das gesamte Honorar aufschlagen.
- Werden aufgrund der Verschiebung gebuchte Positionen und erstelltes Material überflüssig, so hat die Agentur keine Verpflichtung, die dadurch entstehenden Kosten gegenüber dem Kunden rückzuerstatten.
- Werden im Zuge der Betreuung Besprechungstermine vereinbart, so haben sowohl Kunde als auch Agentur diese Termine einzuhalten.
- Sind diese Termine Bestandteil einer vertraglich vereinbarten Betreuung, aus derer ein Honoraranspruch resultiert, so entsteht der Honoraranspruch erst dann, wenn Kunde und Agentur diesen Termin eingehalten haben. Nimmt der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahr und setzt die Agentur davon nicht in Kenntnis, so gilt der Termin jedenfalls als wahrgenommen. Hierzu ist jedenfalls die Dokumentation in der elektronischen Kommunikation maßgeblich.
- Erscheint der Kunde nicht spätestens 15 Minunten nach Terminbeginn, so kann die Agentur den Termin abbrechen und etwaige Aufwände in zeitlicher Hinsicht in Rechnung stellen.
VII. Vertragsdauer / Vertragsverlängerungen
- Als “Vertrag” im Sinne dieser AGB wird ein Angebot angesehen, das eine konkrete Laufzeit oder Dauer beinhaltet. Hierzu kann entweder die gesamte Laufzeit angegeben und als Gesamtbetrag angeboten werden oder der monatlich zu leistende Betrag. Sofern keine konkrete Laufzeit angeben ist, gilt jeder Monat als ein eigener, für sich stehender, Vertrag mit der Laufzeit von 1 Monat (einem Monat).
- Der Kunde kann die Betreuung zu jedem Zeitpunkt, siehe folgend, beenden, es sei denn es ist schriftlich anders vereinbart.
- Jeder Vertrag muss jedenfalls vor Eintritt des jeweilig neuen Vertragszeitraums, siehe folgend, gekündigt werden, um eine wirksame Beendigung herbeizuführen.
- Wird ein Vertrag nicht gekündigt verlängert sich dieser automatisch um die gleiche Dauer.
- Es gelten die allgemeinen Kündigungsfristen sie folgend, sowie etwaige spezielle Regelungen.
VIII. Vorzeitige Auflösung / Vertragskündigung / Änderung oder Abbruch / Rücktritt / Storno
- Durch Annahme des Angebots entsteht zwischen Agentur und Kunde ein wirksamer Kaufvertrag/Vertrag. Sofern nicht anders schriftlich via Angebot vereinbart, ist die darin beschriebene Leistung seitens der Agentur ohne Verzug zu erbringen. Die Begleichung von Teilrechnungen wird ebenfalls als konkludente Zustimmung zum Gesamtauftrag betrachtet.
- Die Betreuung/der Vertrag kann seitens Kunde und Agentur zu jedem Letzten des Monats gekündigt werden und hat schriftlich per eigeschriebenen Postversand an die, im Firmenbuch eingetragene Adresse oder per Email an [email protected] zu erfolgen. Hierbei gilt der Zeitpunkt des Versands als maßgeblich zur Berücksichtigung im Rahmen der Kündigungsfrist.
- Der Kunde hat die Möglichkeit die laufende Betreuung zu jedem Zeitpunkt zu kündigen. Die Erfüllung des Vertragszeitraums/ Vertragslaufzeit bleibt hiervon jedenfalls unberührt.
- Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich 1 Monat, wonach die Kündigung mit dem Monatsletzten des Folgemonats wirksam wird.
- Nach Annahme der Kündigung, vereinbaren Kunde und Agentur einen Übergabe Termin. Dieser muss innerhalb der Kündigungsfrist bzw. restlichen Vertragslaufzeit liegen.
- Im Rahmen der Übergabe werden dem Kunden alle relevanten Informationen bzw. Grafiken, Designs, Zugriffe, Software, etc. übergeben, auf die er laut Vertrag anrecht hat. Die Agentur stellt alle Materialien in einem geordneten Zustand als Download zur Verfügung. Sie ist jedoch nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße Ablage noch Einrichtung (Software) dieser auf Drittsystemen, sofern nicht anders vereinbart.
- Sollte der Kunde nicht in der Lage sein alle Unterlagen zu übernehmen und durch Eigenverschulden den Prozess verzögern, so hat die Agentur ein Anrecht auf Abgeltung. Sämtliche Leistungen, welche nach Vertragsbeendigung durch die Agentur erfolgen werden nach Stundenaufwand abgerechnet.
- Im Falle einer Kündigung seitens des Kunden, hat dieser kein Anrecht allfällige Dokumente und generierte Informationen ohne Entrichtung des bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Honorars, an die Agentur zu erhalten. Ebenso hat der Kunde alle, mit dem abgeschlossenen Vertrag verbundenen Honorare der vereinbarten Leistungen, für die Dauer der Vertragslaufzeit in voller Höhe ohne Verzug an die Agentur zu entrichten.
- Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur –unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen, entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten im Rahmen von Storno zu erstatten. Als Abbruch in diesem Sinne wird auch fehlende Mitwirkung oder Ausbleiben von Kommunikation, sowie fehlende Fortführung des Auftrages gewertet.
- Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt die Stornogebühr zumindest 30% des gesamten Auftragsvolumens. Sind zum Zeitpunkt der Storno bereits Leistungen erbracht, hat der Kunde die gesamte erbrachte Leistung durch Begleichung von 80% des noch zu verbleibenden Auftragsvolumens abzugelten.
- Wenn der Kunde eine bereits fertiggestellte Arbeit nicht abnimmt, verzögert oder unbegründet abbricht, so hat er der Agentur das gesamte Auftragsvolumen zu erstatten.
- Sofern ein Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus, das für diesen Auftrag vereinbarte Honorar anteilig zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen.
- Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn, die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird, oder der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. der Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt, oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
- Nach Kündigung oder Stilllegung kann der Kunde das Stundenkontingent nicht mehr in Anspruch nehmen und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung für nicht genutzte Stunden oder eine sonstige Vergütung.
- Im Fall der sofortigen Auflösung durch die Agentur, hat die Agentur Anspruch auf alle ausständigen Zahlungen und Honorare, inklusive derer, die über das Pensum der erbrachten Leistungen hinaus gehen für die Dauer der abgeschlossenen Vertragslaufzeit.
- Bei Beendigung der Zusammenarbeit wird dem Kunden der Zugriff auf von der Agentur bereitgestellte Portale (Projektmanagement-System, Ticketsysteme, Rechnungsportal, etc.) entzogen.
IX. Honorar & Entlohnung
- Sofern kein anderes Honorar in Folge der Angebotslegung für Leistungen vereinbart wurde, gilt als Stundenhonorar ein Betrag von EUR 150,00 netto als vereinbart.
- Wenn von Seiten der Agentur gegenüber dem Kunden keine ausdrückliche schriftliche Unentgeltlichkeit eingeräumt bzw. beiderseitig eine konkrete Tätigkeit der Agentur vereinbart wurde, so besteht grundsätzlich der Verdacht der Entgeltlichkeit hinsichtlich der Arbeitsleistung der Agentur gegenüber dem Kunden, wodurch deren Arbeit mit Stundensätzen zu je EUR 75,00 netto pro angefangener halber Stunde zu vergüten ist. Eine derartig erbrachte Leistung kann beispielsweise durch eine kulante Vorleistung der Agentur, eine fortlaufende Betreuung der Accounts entstehen oder Anpassungen an Softwarelösungen.
- Die Agentur ist jedenfalls berechtigt eine derartig erbrachte Leistung ohne vorherige Zustimmung seitens des Kunden in Rechnung zu stellen, da die Konsumation der Leistung als Zustimmung zur Leistungserbringung seitens des Kunden vereinbart wird.
- Als Leistung der Agentur gilt die erbrachte Zeitleistung gem. Angebot, wobei dieses als reserviertes Zeitkontingent zu betrachten ist. Der Kunde erkennt an, dass die Agentur als Grundlage der Verrechnung das zur Verfügung gestellte Kontingent gem. Angebotslegung unabhängig der Konsumation reserviert und dieses somit sofort als konsumiert betrachtet wird.
- Das Honorar der Agentur steht in keiner Abhängigkeit zum wirtschaftlichen oder kampagnentechnischen Erfolg des Kunden und bezieht sich ausschließlich auf die, zur Verfügung gestellte, Zeitressource. Der Kunde erkennt an, dass er unabhängig seiner eigenen Zielsetzung das gesamte Honorar zu entrichten hat und die Agentur keinerlei Erfolgsgarantie oder dergleichen gewährt.
- Die Leistungen der Agentur gem. Rechnungslegung gelten auch als erbracht, wenn lediglich ein Teil der, darin befindlichen Positionsbeschreibung, gegenüber dem Kunden erbracht wurde. Der Kunde anerkennt, dass Kommunikations- und Supporthandlungen immer Teil der jeweiligen Position/Leistung sind, ohne dass diese gesondert in den Positionsbeschreibungen der Leistungen angeführt werden müssen.
- Alle Kosten, welche mit einer fortlaufenden Betreuung der Agentur einhergehen, werden zum jeweiligen Stichtag der Inflationswirksamkeit an den entsprechenden Index angepasst. Hierzu orientiert sich die Agentur an dem Wert des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI). Die Anpassung an die Inflation erfolgt jeweils zu Beginn eines jeden neuen Geschäftsjahres der Agentur.
- Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
- Alle Leistungen der Agentur, welche nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden nach vorheriger Absprache mit dem Kunden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden nach Vorlage von Belegen und deren Bewilligung zu ersetzen. Der Agentur steht es frei, Aufgaben abzulehnen bei denen Barauslagen anfallen.
- Sofern nicht anders angegeben handelt es sich bei allen Angeboten (abseits von monatlicher Betreuung, Wartungsverträge, Kampagnensteuerung bzw. dezidiert ausgewiesenen Pauschal-Angeboten) um Schätzungen. Diese Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten, der endgültige Preis bzw. Aufwand kann jedoch höher als auch niedriger sein. Der endgültige Preis basiert auf der tatsächlichen erbrachten Leistung (Stunden) der Agentur.
- Die Agentur haltet sich vor bei nicht pauschalen Angeboten oder laufenden Betreuungen (Retainer) ihre erbrachten Leistungen monatlich zu verrechnen oder entsprechend vorab definierter Milesstones zu verrechnen. Falls nicht abweichend vereinbart sind die Milesstones wie folgt definiert: 40% Anzahlung, 40% spezifischer Projekt-Milestones, 20% Go Live. Der Prozentsatz bezieht sich auf die im Angebot abgegebene Schätzung. Bei Mehraufwand können zusätzliche Milesstones eingezogen werden.
- Im Falle von pauschal angebotenen Projekten, insbesondere Webseiten, Webshops, Applikationen und sonstigen Projekten, bei denen der Kunde durch inhaltliche Bestandteile maßgeblich zur Fertigstellung des Produktes beiträgt, anerkennt der Kunde, dass ein fester Zeitpunkt vereinbart wird, zudem das Gesamthonorar fällig ist. Der Zeitpunkt unterliegt einer angemessenen Zeitspanne, in welcher der Kunde die Möglichkeit hat, den jeweiligen inhaltlichen Bestandteil zu liefern. Die Agentur hat jedenfalls ohne Verzug das Projekt zu vervollständigen, sobald das gesamte Honorar entrichtet wurde.
- Zur Reduktion des administrativen Aufwands steht es der Agentur frei monatliche Leistungen, sofern diese zumindest drei aufeinanderfolgende Monate durch den Kunden konsumiert wurden, innerhalb einer Rechnungslegung für das gesamte Quartal zu fakturieren.
- Im Leistungsspektrum der Agentur werden unter anderem sogenannte “Leistungspakete/Pauschalpakete” angeboten, welche das Leistungsspektrum gem. Beschreibung, umfassen. Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis eines wöchentlichen/monatlichen Stundenpensums, welches seitens der Agentur gegenüber dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
- Die angeführten Stunden gelten als Maximum und können, ohne Hinzubuchung von Extrastunden, nicht überschritten werden. In allen Angelegenheiten behält sich die Agentur bei der Neuerstellung von Inhalten (Kampagnen, Accountsetups, Creatives, u.s.w.) eine Vorlaufzeit von mindestens 1 Woche vor.
- Konsumiert ein Kunde Leistungspakete hat er ein Anrecht auf die Leistungen, die seitens der Agentur im gängigen Geschäftsbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Jegliche Leistungen, die Drittkosten umfassen, sind grundsätzlich ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang gilt das normale Auftragsgebaren und die Freigabe des Kunden.
- Der hinterlegte Stundenumfang am Beispiel der Marketing Leistungen, beispielsweise „monatliche Marketingbetreuung“ oder „Google Ads monatliche Betreuung“, und dergleichen, gilt als Maximum, welcher jedenfalls, unabhängig den Konsumation, mit dem Pauschalpreis abzugelten ist. Eine Reduktion der Kanäle, das Deaktivieren von Kampagnen, sowie eine Nicht-Konsumation von Leistungen reduziert die Pauschale nicht.
- Der Kunde hat im Rahmen seiner Mitwirkung die Pflicht aktiv und proaktiv an der Leistungskonsumation des jeweiligen Auftrages mitzuwirken. Werden zu Ende einer Woche die jeweiligen Stunden nicht verbraucht, so werden diese nicht automatisch in die Folgewoche mitgenommen und gelten in erster Linie als verbraucht. Sollte ein Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht wahrnehmen und eine Leistungsbereitschaft seitens der Agentur gegeben gewesen sein, so hat der Kunde kein Anrecht auf Rabattierung oder Rückerstattung des Kostenrahmens, welcher im Paket als Untergrenze festgelegt ist.
- Der Kunde hat zu Beginn der Betreuung eine einmalige Gebühr als SETUP bzw. ONBOARDING zu leisten. Die monatliche anteiligen Kosten bleiben hiervon unberührt.
- Die vertraglich festgelegte Laufzeit startet und gilt als Verrechnungszeitraum, unabhängig davon ob der SETUP bzw. ONBOARDING-Prozess bereits abgeschlossen ist, es seidenn der Verzug ist seitens der Agentur zu verschulden.
- Der Kunde erkennt an, dass eine Leistungserbringung, die über den vereinbarten Rahmen hinaus geht und/oder Bereiche umfasst, die nicht der täglichen Geschäftstätigkeit entsprechen, im Rahmen der Kulanz seitens der Agentur als einmalig betrachtet wird und kein Anrecht auf eine wiederkehrende Erbringung besteht.
X. Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Inkasso / Mahnungsablauf / Rechtsgebaren
- Das Honorar ist grundsätzlich nach 10 Tagen zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden und auf der Rechnung aufscheinen. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware, Leistungen, Software, etc. bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
- Fälschlich oder versehentlich gestellte Rechnungen sind vom Kunden ohne Verzug gegenüber der Agentur auf schriftlichem Wege anzuzeigen. Es gelten die Fristen der Gewährleistung hinsichtlich Mangel und Schadenersatz gem. dieser Bestimmungen.
- Um eine einwandfreie Zahlungsabwicklung zu gewährleisten, steht es der Agentur frei, einen Treuhänder oder Factoringpartner zuzuziehen oder sich von einer geeigneten Entität, vertreten zu lassen. Die Agentur stellt sicher, dass sie die erwähnte Entität mit allen notwendigen Rechten und Vollmachten ausstattet.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe, von derzeit zumindest EUR 50,00 netto je Mahnung, sowie jene eines Mahnschreibens eines, mit der Eintreibung beauftragten, Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
- Der Kunde anerkennt, dass ab fällig werden einer Rechnung der Mahnungsverlauf vollautomatisch in folgendem grundsätzlichem Ablauf, solange die Rechnung nicht beglichen wird, passiert.
- Der Kunde anerkennt, dass es im Ermessen der Agentur liegt, direkt ein Einschreiten der Rechtsvertretung, auch unabhängig von erfolgten Mahnungen, zu beauftragen. Dementsprechend entstehende Kosten sind zur Gänze seitens des Kunden zu tragen.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
- Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
XI. Bild und Video
- Seitens des Kunden der Agentur zur Verfügung gestellte Bilder, können zum Zwecke des Einsatzes auf digitalen Plattformen oder Webseiten von der Agentur verändert werden. Dies ist notwendig, um die Kompatibilität zu gewährleisten oder den Anforderungen der Plattformen, Social Media und anderer Anbieter gerecht zu werden. Die Agentur weist darauf hin, dass es hierbei zu Verschlechterungen in der Qualität hinsichtlich Auflösung/Schärfe kommen kann.
- Die Agentur ist berechtigt sämtliche Bild- und Videoinhalte des Kunden zu eigenen Zwecken kommerziell zu verwenden und auf eigenen Webpräsenzen und Social Media-Kanälen darzustellen.
XII. Urheberrecht, Nutzungs-, Veränderungs- und Verwertungsrechte
- Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Creatives, Wireframes, Designs, usw.) und auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
- Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das räumlich und zeitlich uneingeschränkte Recht der Nutzung und Verwertung für den vereinbarten Verwendungszweck. Die Nutzung umfasst nicht-kommerzielle und kommerzielle Nutzung in gleichem Maße.
- Ist nichts anderes vereinbart, so ist seitens der Agentur ausschließlich ein Nutzungsrecht an den vollständig bezahlten Leistungen erteilt. Es besteht keinerlei Recht auf nachträgliche Veränderung oder sonstige abweichende Zwecke.
- Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der, von der Agentur dafür in Rechnung gestellten, Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis und die Agentur ist berechtigt eine Abgeltung dieser Leihe einzufordern.
- Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig und setzt voraus, dass alle Honorare, welche mit der Erstellung der Inhalte in Verbindung stehen, abgegolten wurden.
- Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, welche über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu, welche 2% pro Monat, basierend auf den Erstellungskosten der Inhalte und Materialien beträgt.
- Sofern der Kunde nach Ende der Zusammenarbeit die Absicht hat, Materialien weiterzuverwenden, welche seitens der Agentur ohne Entgelt zum Zwecke der Kampagnenführung bereitgestellt wurden, so hat der Kunde für alle Materialien (Banner, usw.) eine monatliche Lizenzgebühr von 2%, basierend auf dem gesamten theoretischen Kaufpreises, an die Agentur zu entrichten.
- Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
- Die Agentur weist darauf hin, dass der Kunde urheberrechtliche Fragestellungen in Bezug auf etwaige geschützte Grafiken und Marken (z.B.: Logos von Drittfirmen) selbstständig rechtlich zu klären hat. Die Agentur kann keinerlei Erlaubnis zur Nutzung oder Veränderung/Nutzung der Veränderung derartiger Grafiken erteilen.
XIII. Kennzeichnung & Testimonial
- Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen ohne, dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
- Die Agentur ist, vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden, dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Webseite mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
- Die Agentur ist daran interessiert, seine Kunden und Partner in ein Referenzkundenprogramm aufzunehmen, um gemeinsame Präsenz am Markt aufzuzeigen und damit beide Entitäten zu fördern. In Bezug auf die Aufnahme in das Referenzprogramm willigt der Kunde ein, von der Agentur als Referenzkunde auf der Kundenliste und auf dem eigenen Internetauftritt genannt zu werden. Dies umfasst die Nennung des Kunden samt Logo & Projektlösung, die Darstellung des Ansprechpartners als Testimonial unter vorheriger Einwilligung zur Nutzung der Bilder als personenbezogene Daten sowie eine kurze inhaltliche Beschreibung der jeweiligen Kundenlösung.
- Der Agentur ist es gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.
- Im Falle von Weblösungen (z.B. Webseiten und dergleichen) gestattet der Kunde der Agentur, die Platzierung eines „DoFollow-Links“, im Footer oder im Impressum der Seite. Die Verlinkung kann auf Text oder Logo durchgeführt werden.
XIV. Geschäftsgebaren Webprojekte & Programmierung / Besondere Regelungen
- Unter “Webprojekte” werden alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Programmierung, Schnittstellen, Webseiten, Webshops, Webanwendungen, Mobile Apps, individuelle Entwicklungen und Lösungen, Drittsoftwareeinbindungen und sonstigen Arbeiten an CMS, Front-End und Back-End, verstanden.
- Im Falle von solchen Projekten, gelten besondere Regelungen hinsichtlich des Ablaufs, Verrechnung und der Leistungsdokumentation.
- Abweichend von anderen Projekten, wird bei Programmierprojekten mit einem Schätzwert > 10.000€ der monatlich tatsächlich angefallene Stundenaufwand der Agentur zum vereinbarten Stundensatz verrechnet oder wie in Punkt IX Pkt. 11 festgehaltenen Milesstones zur Anwendung gebracht.
- Das Deployment des Projektes erfolgt erst nach Abnahme seitens des Kunden, sowie Begleichung aller offenen Rechnungen und Honorare.
- Der Kunde wird auf seine Mitwirkungspflicht insbesondere hingewiesen, da dies entscheidend über die termingerechte Lieferung von Webprojekten ist.
- Der Kunde erkennt an, dass es bei derartigen Projekten immer zu Verzögerungen aufgrund unvorhergesehener technischer oder struktureller Probleme kommen kann. Eine Verzögerung resultiert ausdrücklich nicht in eine Minderung des Honoraranspruchs oder dergleichen. Das Recht auf Mangelbeschwerde bleibt davon unberührt.
- Der Kunde hat die Verpflichtung Unterlagen und Inhalte zur Webseite/Webshop zeitgerecht im Rahmen der Phasenbildung zu liefern. Werden Inhalte nicht geliefert, so führt das zu einem Projektverzug, welcher durch die Projektleitung in einer neuen Zeitplanung resultiert.
- Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bei Verzug der bisherig vereinbarte Liefertermin des Projekts eingehalten werden muss.
- Sollten der Agentur durch den Zeitverzug Mehraufwände entstehen, so ist die Agentur berechtigt diese dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit und die korrekte Umsetzung seiner Datenschutzrichtlinien und dem Inhalt des Impressums selbst verantwortlich. Die Agentur wird an dieser Stelle lediglich Empfehlungen aussprechen und weist explizit darauf hin, dass jegliche Formulierung und Prüfung einer Rechtsvertretung zu überlassen ist.
- Die Agentur weist weiters darauf hin, dass jegliche Verwendung von Logos, Icons, Grafiken, Animationen, Videos und Tonspuren hinsichtlich rechtlicher Parameter, insbesondere in Bezug auf Lizenzen zur Verwendung zu kommerziellen Zwecken, seitens des Kunden überprüft werden müssen. Die Agentur wird keine Kontrolltätigkeit vornehmen, um Material, das nicht seitens der Agentur beschafft wurde, auf dessen Zulässigkeit zu überprüfen.
- Die Agentur übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung, sollte ein Schaden an Webseite oder Webshop, durch die Nutzung von Dritten/ Drittanbietern entstehen. Hierzu zählen beispielsweise Hostinganbieter oder sonstige Softwaredienstleister.
- Die Agentur gewährleistet, im Rahmen von Kundenprojekten, eine einwandfreie Funktionalität der Webseite. Hierzu zählt vor allem die, Aufrufbarkeit, Lesbarkeit und Verfügbarkeit. Designfehler und/oder Rechtschreibfehler zählen nicht zu einer Beeinträchtigung der Funktion einer Webseite
XV. Gewährleistung
- Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von vierzehn Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, um hier eine kostenlose Verbesserung zu beanspruchen zu können; Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln der unten angeführten Frist unterworfen und seitens des Kunden zu beweisen.
- Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
- Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
- Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß §933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des §924 ABGB wird ausgeschlossen.
XVI. Haftung und Produkthaftung
- In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung, handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
- Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde hat zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, dass die, mit ihm in Zusammenhang gebrachten Inhalte, ethisch und rechtlich konform sind und nicht gegen die Auflagen Dritter verstoßen.
- Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
- Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach 2 Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
- Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf, für sie erkennbare, rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen. Erachtet die Agentur für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (z.B. wettbewerbsrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person für erforderlich, so hat sie den Kunden darauf hinzuweisen. Hat die Agentur auf Bedenken hingewiesen und besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, so haftet die Agentur nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Kunde hält die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
- Dessen ungeachtet haftet die Agentur nicht für die in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachangaben über Produkte des Kunden oder die urheber-, muster-, marken- oder kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc., es sei denn, diese Schutzfähigkeit wurde ausdrücklich Vertragsinhalt.
XVII. Datenschutz, Verschwiegenheit / Geheimhaltungspflicht
- Der Kunde gibt sein Einverständnis dazu, dass im Zuge der Auftragsanbahnung übermittelte Daten auf Basis der Rechtsgrundlage eines vorvertraglichen Status gespeichert und verarbeitet werden.
- Der Kunde anerkennt, dass ausschließlich er selbst dafür verantwortlich ist, dass Marketingmaßnahmen, welche von der Agentur vorgenommen werden und einen Einfluss auf die Datenverarbeitungsprozesse des Kunden haben, gegenüber Dritten (z.B. Besucher von Webseiten des Kunden, usw.) in rechtlicher konformer Art und Weise zeitgerecht zur Kenntnis gebracht werden müssen.
- Die Agentur ist nicht dazu verpflichtet, das Datenschutzkonzept des Kunden in jedweder Art und Weise zu überprüfen oder sich von dessen Validität zu überzeugen. Ebenso ist die Agentur nicht dazu verpflichtet, Anpassungen an den Datenverarbeitungsprozessen des Kunden vorzunehmen.
- Dies gilt vor allem auch für die Einbindung von diversen Drittanbieter-Tools, welche Cookies auf der Webseite des Kunden auslösen und bei dessen Besuchern gespeichert werden. Die Agentur verweist hierzu auf die Umsetzung der Richtlinie und des EuGH-Urteils hinsichtlich Cookies auf Webseiten.
- Sollten diese eine Einwilligung gegenüber der Drittanbieter in Bezug auf den Kunden erfordern, so hat der Kunde gegenüber der Agentur sicherzustellen, dass dies ebenso rechtlich konform geschieht. Dies betrifft unter anderem die Durchführung von Newsletterkampagnen, Einbindung von Drittanbieter-Software (Remarketing-, Tracking-Pixel und dergleichen), sowie sonstiger Prozesse in denen der Kunde der Agentur, Daten direkt oder indirekt bereitstellt, die dessen Kunden betreffen (dies gilt auch für anonymisierte Daten auf deren Webseiten oder mobilen Applikationen).
- Die Agentur hält sich schad- und klaglos am Kunden gegenüber Beanspruchung Dritter in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den jeweils geltenden Fassungen und unter Berücksichtigung der jeweiligen speziellen nationalen Verordnungen. Der Kunde anerkennt, dass ausschließlich er dafür verantwortlich ist, dass diese Bestimmungen gegenüber seinen Kunden (Webseitenbesuchern oder dergleichen) eingehalten werden.
- Die Agentur verpflichtet sich die erhaltenen Daten ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung der notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Dauer des Auftragsverhältnisses evident zu halten.
- Zu Dokumentationszwecken behält sich die Agentur das Recht vor, erhaltene Daten zu archivieren. Sofern dies auch personenbezogene Daten betrifft, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Löschfristen und sonstiger Handhabung.
- Die Agentur verpflichtet sich über alle betrieblichen Belange und Abläufe des Kunden, die im Rahmen der Auftragserfüllung zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
- Die Agentur wird alle, ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, welche nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
- Der Kunde verpflichtet sich erstellte, konzeptionelle Dokumente ohne Zustimmung der Agentur nicht an Dritte weiterzugeben.
- Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Informationen, welche er im Rahmen eines Angebotes erhält oder bereits erhalten hat, nicht an Dritte weiterzugeben und darüber Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe von Informationen ohne Zustimmung der Agentur zieht den Verlust der gewährten Vorteile nach sich, die sich auf dieses Angebot beziehen.
- Unternehmensinterne Informationen, welche der Kunde im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Agentur erlangt, dürfen auch nach erbrachter Leistung nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte dies dennoch der Fall sein, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass durch seine Handlung Ansprüche auf Schadensersatz entstehen können.
XVIII. Anzuwendendes Recht
- Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
XIX. Sonstiges, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist immer der Sitz der Agentur.
- Ein Widerspruch gegen diese Bestimmungen hat unverzüglich vor Unterzeichnung und schriftlich dokumentiert zu erfolgen. Ein nachträglicher Widerspruch gegen einzelne Punkte der AGB ist ausgeschlossen.
- Als Gerichtsstand für alle, sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden, Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, wird das für den Sitz der Agentur sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Lead‑Generation‑Kampagnen (Appendix)
1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Dieser Appendix regelt ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sämtliche Leistungen der SRG IT & Marketing GmbH (“Agentur”) im Zusammenhang mit Lead‑Generation‑Kampagnen wie insbesondere (aber nicht ausschließlich) automatisierte oder manuelle E‑Mail‑Outreach‑Aktivitäten, LinkedIn‑Automationen, Cold‑Outreach‑Sequenzen, dem Aufbau und/oder der Nutzung von Kontakt‑ bzw. Prospect‑Listen sowie sämtlicher hiermit verbundener Software‑ oder Plattform Dienste (nachfolgend gemeinsam „Lead‑Gen‑Kampagnen“). 1.2 Soweit dieser Appendix von den übrigen Bestimmungen der AGB abweicht, haben die Regelungen dieses Appendix für die Durchführung von Lead‑Gen‑Kampagnen Vorrang.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Kontaktlisten sind alle vom Kunden bereitgestellten oder über Drittquellen beschafften Personen‑ oder Unternehmensdaten, die für Lead‑Gen‑Kampagnen verwendet werden.
2.2 Opt‑In/Einwilligung bezeichnet jede freiwillig abgegebene, informierte und unmissverständliche Einwilligung einer betroffenen Person, die den Empfang von Direktmarketing zulässt (Art. 4 Nr. 11 DSGVO).
3. Leistungsbeschreibung der Agentur
3.1 Die Agentur schuldet für Lead‑Gen‑Kampagnen ausschließlich ein Dienstleistungs‑ bzw. Bemühungsschuldverhältnis. Ein konkreter, messbarer Erfolg (z. B. bestimmte Antwortraten, Terminquoten oder Umsätze) wird ausdrücklich nicht garantiert.
3.2 Im Rahmen von Lead‑Gen‑Kampagnen kann die Agentur insbesondere:
- a) Sequenzen, Templates und Sendelogiken konzipieren und technisch umsetzen;
- b) Kontakt‑ oder Prospect‑Listen auf Basis öffentlich oder rechtmäßig verfügbarer Datenquellen recherchieren;
- c) Schnittstellen zu Drittsoftware (z. B. LinkedIn‑Automation‑Tools, Mail‑Server, CRM) konfigurieren;
- d) Monitoring, Reporting und Optimierungen vornehmen.
3.3 Die Agentur ist berechtigt, für einzelne Teilleistungen Subdienstleister oder SaaS‑Anbieter einzusetzen; die Verantwortung für die Auswahl solcher Dienstleister beschränkt sich auf die branchenübliche Sorgfalt.
4. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
4.1 Rechtskonformer Dateneinsatz. Der Kunde garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Kontaktlisten oder Leads rechtmäßig erhoben wurden und deren Verwendung für Direktmarketing gemäß DSGVO, TKG 2021 sowie sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig ist.
4.2 Einholung der Einwilligung. Es liegt ausschließlich beim Kunden sicherzustellen, dass vor dem Versand werblicher Nachrichten eine wirksame Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt oder ein anderer gesetzlicher Erlaubnistatbestand greift.
4.3 Rollenverständnis DSGVO. Der Kunde ist i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO Verantwortlicher für sämtliche im Rahmen der Lead‑Gen‑Kampagnen verarbeiteten personenbezogenen Daten. Die Agentur handelt – soweit sie personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Ein ggf. erforderlicher Auftragsverarbeitungsvertrag ist vor Kampagnenstart abzuschließen.
4.4 Bereitstellung und Pflege von Zugangsdaten. Der Kunde stellt der Agentur alle hierfür notwendigen Accounts (E‑Mail‑Systeme, LinkedIn‑Profile, Domains etc.) zur Verfügung und wahrt deren Sicherheit.
4.5 Keine unzulässigen Inhalte. Der Kunde stellt sicher, dass Kampagnen Inhalte weder Rechte Dritter noch gesetzliche Bestimmungen (insbesondere UWG, DSGVO, TKG 2021, Plattformrichtlinien) verletzen.
5. Haftung und Haftungsausschluss
5.1 Die Agentur haftet nicht für etwaige Verstöße gegen Datenschutz‑, Wettbewerbs‑ oder Kommunikationsrecht (insbesondere DSGVO, TKG 2021, UWG) durch Lead‑Gen‑Kampagnen, sofern diese Verstöße auf unzureichende oder fehlerhafte Datenbasis, fehlende Einwilligungen, kundenseitige Vorgaben oder Handlungen Dritter zurückzuführen sind.
5.2 Der Kunde hält die Agentur hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter (einschließlich behördlicher Verwaltungsstrafen) aus oder im Zusammenhang mit Lead‑Gen‑Kampagnen vollumfänglich schad‑ und klaglos. Dies umfasst auch angemessene Kosten einer rechtlichen Vertretung.
5.3 Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass Plattformen (z. B. LinkedIn) Kampagnen akzeptieren oder dass Accounts / Domains nicht blockiert oder als Spam klassifiziert werden. Risiken aus Plattform‑ oder Provider‑Restriktionen trägt allein der Kunde.
6. Nutzung von Drittsoftware und Plattformrichtlinien
6.1 Die Agentur kann Dritttools (z. B. Automatisierungs‑SaaS, SMTP‑Relays, Tracking‑Software) einsetzen. Die jeweiligen Nutzungsbedingungen werden Teil des Vertragsverhältnisses; der Kunde akzeptiert diese ausdrücklich.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung solcher Tools in seiner Datenschutzdokumentation zu berücksichtigen und – falls erforderlich – gegenüber Betroffenen transparent zu machen.
7. Vergütung und Zusatzkosten
7.1 Sofern im Angebot nicht anders geregelt, gelten für Lead‑Gen‑Kampagnen die in Abschnitt IX. „Honorar & Entlohnung“ der AGB festgelegten Sätze.
7.2 Externe Kosten für Software‑Lizenzen, Plattform‑Gebühren, Versandvolumen o. ä. sind nicht im Honorar enthalten und werden – nach vorheriger Freigabe durch den Kunden – gesondert verrechnet.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Lead‑Gen‑Kampagnen unterliegen grundsätzlich den Regelungen der Abschnitte VII. und VIII. der AGB.
8.2 Bei Beendigung der Kampagne erlöschen sämtliche von der Agentur eingerichteten temporären Zugänge oder Lizenzen; der Kunde hat diese umgehend zu deaktivieren oder zu übernehmen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Im Übrigen gelten sämtliche Bestimmungen der AGB unverändert fort.
9.2 Insbesondere bleiben die Regelungen zu Gewährleistung (XV.), Haftung (XVI.), Datenschutz/Geheimhaltung (XVII.), Salvatorische Klausel (I. 7) sowie Gerichtsstand | anzuwendendes Recht (XIX. 1) unberührt und finden auch auf diesen Appendix Anwendung.